Relativ kleine Defekte am Zahn, ob durch Karies oder eine mechanische Einwirkung (Trauma) entstanden, können i.d.R. mit einer Füllung versorgt werden. Früher war das quecksilberhaltige Amalgam der Standard (silberfarben). Heute ist die sogenannte Komposit-Füllung die häufigste Versorgungsform.
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sowie für Schwangere und Stillende oder bei Vorliegen einer Allergie gegen Amalgam oder einer Niereininsuffizienz ist die Komposit-Füllung die Regelleistung der Gesetzlichen Krankenkasse, d.h. die Krankenkasse übernimmt in diesen Fällen die gesamten Kosten dieser Versorgung. In allen anderen Fällen zahlen Sie lediglich den Differenzbetrag zur Amalgamfüllung, die weiterhin Berechnungsgrundlage der Krankenkassen ist.
Im Gegensatz zu diesen sogenanten "direkten" Füllung, bei denen das Material unmittelbar in Ihrem Mund aushärtet, gibt es die sogenannten "indirekten" Füllungen (Einlagefüllungen). Dabei wird im Labor - oder neuerdings auch direkt bei uns - in der Praxis ein hochwertiges exakt passendes Stück hergestellt, das ddan dauerhaft in Ihrem Zahn befestigt wird.
Über weitere Einzelheiten können Sie sich auf den Seiten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung informieren: